. .

Zertifizierungen

Vermutlich schätzen auch Sie es, wenn gehalten wird, was versprochen wurde, richtig?

Denn die Einhaltung von Grundsätzen und dass der Berater immer für Sie da ist, kann Ihnen jeder versprechen. Doch wir können Ihnen dies schwarz auf weiß beweisen.

Wir sind nach verschiedenen Verfahren und von verschiedenen Behörden und Verbänden geprüft worden und werden dies in regelmäßigen Abständen. Damit ist eins sicher: die Qualität der Beratung stimmt! Wir gehen damit weit über das gesetzliche Mindestmaß hinaus. Unsere Berater verfügen – je nach Tätigkeitsschwerpunkt – über folgende Qualitätsmerkmale:

CFP
CEP
CFEP
DIN-geprüfter privater Finanzplaner
IHK Fachmann für Versicherungen
Umfassende Berufserfahrung im Bank- und Versicherungsbereich

 

CFP

CFP steht für Certified Financial Planner.
Der FPSB (Financial Planning Standards Board e.V.) wacht in Deutschland über die Qualität der Certified Financial Planner, eine der international höchsten professionellen Qualifikationen für Finanzdienstleister. In Deutschland gibt es derzeit über 1.200 Certified Financial Planner, weltweit knapp 85.000.

Die Zertifizierung zum Certified Financial Planner beruht weltweit auf vier Säulen, der sogenannten 4-E-Regel:

- qualifizierte Ausbildung (Education)
- umfangreiche Prüfungen (Examination)
- langjährige Erfahrung in der Finanzdienstleistungsbranche (Experience)
- Einhaltung ethischer Regeln (Ethics)

Der Titel CFP wird immer nur für die Dauer von zwei Jahren vergeben. Am Ende jeder 2-Jahres-Periode muss der CFP nachweisen, dass er sich in verschiedenen Bereichen weitergebildet hat. Nur dann wird sein Zertifikat verlängert. Weitere Informationen rund um das Thema CFP können Sie bei mir bekommen oder unter www.cfp.de.


CEP

CEP steht für Certified Estate Planner. Estate Planning befasst sich mit der Nachfolgeplanung und spannt die Brücke zwischen der rein rechtlichen und steuerlichen Beratung sowie der wirtschaftlichen Sichtweise.

Der VEPD e.V. fördert und überwacht die Estate Planner Ausbildung und führt Weiterbildungsveranstaltungen in den Bereichen Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie zu den Themen Vermögensanlage und Beratungskompetenz durch. In Deutschland gibt es derzeit über 400 Certified Estate Planner. Weitere Informationen rund um das Thema CEP können Sie bei mir bekommen oder unter www.vepd.eu.


CFEP

CFEP steht für Certified Foundation and Estate Planner.
Auch dem CFEP wird bescheinigt, dass er sich im Bereich der Nachfolgeplanung und im Bereich der Stiftungen gut auskennt und sich kontinuierlich fortbildet. Der FPSB wacht in Deutschland auch über die Qualität der Certified Foundation an d Estate Planner. In Deutschland gibt es derzeit über 1.200 Certified Foundation and Estate Planner.


DIN-geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 22222

Ganz im Sinne des Verbraucherschutzes wurde das Qualitätszeichen "DIN-geprüfter privater Finanzplaner" geschaffen, das seit Sommer 2007 ein wichtiger Anhaltspunkt für Beratungsqualität und Seriosität von Finanzdienstleistern ist. Wer für die langfristige Planung seiner Vermögensverhältnisse bis hin zur Altersversorgung und Erbschaftsplanung Rat und Hilfe sucht, wird sich zukünftig am Qualitätszeichen "DIN-geprüfter privater Finanzplaner" orientieren können, das die internationale Qualitätsnorm DIN ISO 22222 für den deutschen Beratermarkt umsetzt.

Auch dieses Qualitätsmerkmal wird nur für die Zeit von zwei Jahren vergeben und muss anschließend verlängert werden. Diese Verlängerung wird jedoch nur zugestimmt, wenn weiterhin hohe Standards im Sinne des Verbraucherschutzes eingehalten werden. In Deutschland gibt es derzeit rund 500 DIN-geprüfte private Finanzplaner. Weitere Informationen rund um das Thema DIN-geprüfte private Finanzplaner können Sie bei mir bekommen oder unter www.dincertco.de.


IHK Erlaubnis und Zertifizierungen

Auch im Rahmen des Verbraucherschutzes vergeben die Industrie- und Handelskammern (IHK) Zertifikate und sprechen Erlaubnisse aus.

Zu den wesentlichen Zertifikaten im Versicherungsbereich zählt der Versicherungsfachmann IHK. Diesen Titel darf nur führen, wer eine entsprechend intensive und umfassende Ausbildung absolviert sowie eine einschlägige Prüfung erfolgreich bestanden hat.

Eine für Kunden wesentliche Erlaubnis für unabhängige Versicherungsberatung stellt die Erlaubnis nach §34d Abs.1 Gewerbeordnung als Makler dar. Diese Erlaubnis erhalten nur Versicherungsmakler, die unabhängig von einzelnen Gesellschaften und nur dem Wohl Ihrer Kunden verpflichtet sind. Jeder Versicherungsmakler und -vertreter muss bei der IHK eingetragen sein. Für den Kunden ist somit leicht zu erkennen, ob der Berater für eine oder wenige Versicherungsgesellschaften („Versicherungsvertreter“ oder „gebundener Versicherungsvertreter“) tätig ist oder unabhängig arbeitet („Versicherungsmakler“).

Wir sind alle unabhängige Makler und haben entsprechend ausschließlich das Wohl unserer Kunden im Blick. Nähere Informationen finden Sie unter www.vermittlerregister.info.